§ 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegeberatung für den Kreis Soest.

Wenn Pflege zum Alltag wird, entstehen viele Fragen.

Pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachkraft beraten zu lassen. Diese sogenannten Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige gezielt zu unterstützen.

Bei jedem Besuch erhalten Sie praktische Tipps, fachliche Hinweise und wertvolle Empfehlungen, um den Pflegealltag zu erleichtern und mögliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen.

Wie oft muss die Pflegeberatung stattfinden?

Pflegegrad

Häufigkeit der Beratung

Pflicht oder freiwillig

Pflegegrad 1

alle 6 Monate (Anspruch, keine Pflicht)

🟢 freiwillig

Pflegegrad 2

alle 6 Monate

🔵 verpflichtend

Pflegegrad 3

alle 6 Monate

🔵 verpflichtend

Pflegegrad 4

alle 3 Monate

🔵 verpflichtend

Pflegegrad 5

alle 3 Monate

🔵 verpflichtend

Wie läuft der Beratungsbesuch ab?

Eine Pflegefachkraft besucht Sie dort, wo die Pflege stattfindet – also in der Regel bei Ihnen zu Hause. So kann sich die Fachperson ein genaues Bild der Pflegesituation machen und individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen.

Während des Besuchs:

  • erhalten Sie Informationen zu Pflegeleistungen und Unterstützungsangeboten,

  • können Sie Fragen und Sorgen offen ansprechen,

  • bekommen Sie praktische Tipps zur Verbesserung der Pflegesituation,

  • prüft die Pflegefachkraft bei Bedarf, ob ein höherer Pflegegrad sinnvoll wäre.

Im Anschluss wird die Beratung dokumentiert und der Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse übermittelt.

Wer führt die Beratungsbesuche durch?

Die Pflegeberatung kann von folgenden Stellen durchgeführt werden:

  • zugelassenen ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten

  • anerkannten unabhängigen Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz

Die Kosten für den Beratungsbesuch werden vollständig von der Pflegekasse (z. B. AOK) übernommen – für Sie entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

Termin verpasst?

Falls Sie den Beratungstermin einmal versäumen, informiert Sie Ihre Pflegekasse und gibt Ihnen die Möglichkeit, ihn nachzuholen. Wird der Besuch nicht rechtzeitig durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden.

💡Unser Tipp: Vereinbaren Sie am besten gleich mehrere Termine im Voraus – so behalten Sie alles im Blick und verpassen keinen wichtigen Beratungseinsatz.

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