Pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachkraft beraten zu lassen. Diese sogenannten Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige gezielt zu unterstützen.
Bei jedem Besuch erhalten Sie praktische Tipps, fachliche Hinweise und wertvolle Empfehlungen, um den Pflegealltag zu erleichtern und mögliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen.
Wie oft muss die Pflegeberatung stattfinden?